19 Freiheiten, das sind die 19 Artikel des Grundgesetzes, auch Grundrechtsartikel genannt.

 

Kinder und Jugendliche aus dem Berliner Bezirk Neukölln konnten hier etwas beitragen zur Interpretation dieser Grundrechtsartikel. Die inhaltliche Auseinandersetzung wurde über die künstlerische Bearbeitung angeregt und befördert. Angebotene Workshops vermittelten dabei auch Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich künstlerisch-kreativen Gestaltens. Die Leitung der Workshops übernahmen junge Künstler*innen verschiedener Sparten (Fotografie, Malerei, Video, Architektur etc.) und junge Neuköllner*innen, die sich zuvor in einer Fortbildung gemeinsam Gedanken gemacht hatten, wie Teile des Grundgesetzes kreativ umgesetzt werden können.

 

Ein leerstehender Laden wurde durch die Ergebnisse der Workshops zur Galerie, in der aber auch Werke der Künstler*innen zu finden waren.

 

Das Projekt war eine Kooperation mit dem Kulturamt Neukölln und wurde gefördert mit Mitteln des BMFSFJ aus dem Programm „Vielfalt tut gut“.

 

Projektkoordination: Regina Kramer